top of page

DIREKTKREDITE

Schön, dass du uns unterstützen möchtest!

Die genauen Vertragsdetails  besprechen wir zunächst am Telefon.

Dabei klären wir folgende Punkte: Betragshöhe, gewünschte Zinshöhe, Vertragslaufzeit und Rückzahlung.

Bitte gib uns deine Kontakdaten über das Formular und wir melden uns bei dir.

Deine Daten werden nur zu diesem Zweck genutzt.

Finanzierungskonzept

 

Um den Wolfshof und die daran geknüpften Acker- und Waldflächen kaufen, dauerhaft zu vergemeinschaften und vom Markt nehmen zu können und dann im hier vorgestellten Sinne ins Leben bringen zu können, brauchen wir insgesamt etwa 585.000 €.


Unser Finanzierungskonzept greift ein seit vielen Jahren erfolgreich erprobtes Modell des Mietshäusersyndikats www.syndikat.org auf. Dabei finanzieren wir den Erwerb des Wolfshofes und der Flächen und kleine notwendige Ausbauten des Hofes über Direktkredite als Nachrangdarlehen von Freund*innen, Familienangehörigen und solidarischen Menschen. Daneben bemühen wir uns ebenso um Förderungen und Stiftungsgelder, sodass insgesamt möglichst wenig Geld von Banken geliehen und damit durch Zinskosten verloren geht.
Als Geldgebende wirst du durch deine Investition zur Mit-Hütenden einer Idee für einen greifbaren gesellschaftlichen Wandel, ermöglichst eine andere Form des Wirtschaftens und trägst so zu einer besseren, verbundeneren Welt bei.
Die Geldverwendung kann gezielt für einen gewünschten Teilbereich dieses Projektes zur Verfügung gestellt werden. Wenn du Geld investieren möchtest, kannst du zwischen fünf Zinssätzen in der Höhe von 0 Prozent bis 1,5 Prozent wählen. Der Einstieg kann ab einen Betrag von 500 Euro beginnen.


Wenn du dein Geld brauchst, erhälst du es innerhalb der Kündigungsfrist zurück. Wenn nicht im Telefonat anders vereinbart, beträgt die Kündigungsfrist 12 Monate.
Alternativ können wir eine regelmäßige Tilgung über einen längeren Zeitraum vereinbaren.


Wenn Du noch mehr Fragen hast, beantworten wir sie dir gerne. Den Kreditbetrag, die Kündigungsfrist und die Zinshöhe können wir in einem kurzen Telefongespräch vereinbaren. Per E-Mail bekommst du den Direktkreditvertrag zugeschickt. Diesen musst du nur in doppelter Ausfertigung ausfüllen und uns unterschrieben zurücksenden. Ein Exemplar schicken wir dir unterschrieben wieder zurück. Das andere Exemplar ist für uns. In dem Vertrag ist festgehalten, zu welchen Konditionen du uns einen Direktkredit gewährst.
 

Formular Direktkredite

Was ist ein Nachrangdarlehen?


Direktkredite sind Nachrangdarlehen mit einer „qualifizierten Rangrücktrittsklausel“. Die Klausel besagt zum einen, dass im Zweifel nicht sofort Geld an die Direktkreditgeber*innen zurückgezahlt werden muss, falls dies zur Zahlungsunfähigkeit des Wolfhofes führen würde.

Damit wird eine Zwangsversteigerung von Hof und Flächen vermieden. Außerdem werden im Falle einer Insolvenz erst der Bankkredit sowie die Forderungen ggf. anderer nicht nachrangigen Gläubiger*innen bedient und dann erst die Direktkreditgeber*innen.
Zwischen den Kreditgeber*innen und dem Wolfshof Projekt wird ein Kreditvertrag abgeschlossen, in dem Kreditbetrag, Zinsen, Kündigungsfrist, Laufzeit und ein qualifizierter Rangrücktrittsklausel geregelt sind.


Wir sind aus rechtlichen Gründen verpflichtet, darauf hinzuweisen, dass innerhalb eines Geschäftsjahres der Abschluss von Nachrangdarlehen im Rahmen der Bagatellgrenze auf eine Gesamthöhe von insgesamt maximal 100.000 Euro pro Darlehensprodukt begrenzt ist. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz. Die Produkte unterscheiden sich voneinander in ihrer Zinshöhe, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen.

Commons gehören sich selbst

Unser Konzept zielt darauf ab, den Hof und die Flächen dauerhaft in Gemeinschaftseigentum zu übertragen und dem Privateigentum und der Spekulation zu entziehen. Zu Beginn müssen wir Kredite aufnehmen um den Kaufpreis aufzubringen. Über einen längeren Zeitraum wird dieser durch die Mieteinnahmen abbezahlt. Schenkungen können diesen Prozess beschleunigen. Irgendwann ist es geschafft. Der Wolfshof ist Schuldfrei und gehört „sich selbst“. Die Menschen, die ihn bewohnen und nutzen, übernehmen Verantwortung zu seiner Pflege, Erhaltung und weiteren Aufwertung. Um abzusichern, dass er nicht irgendwann wieder verkauft wird und wieder in Privateigentum übertragen wird, sind in der Vereinssatzung „Wächtermitglieder“ vorgeschrieben. Dies sind Institutionenen, die sich dem Ziel der Schaffung von Gemeinschaftseigentum verschreiben. Die Wächtermitglieder haben gegen den Verkauf von Hof oder Flächen ein Vetorecht.

Wenn der Verein schuldenfrei ist, können frei werdende Ressourcen (z.B. Mieteinnahmen) dafür eingesetzt werden, weitere Objekte aus dem Privateigentum in Gemeinschaftseigentum zu überführen oder anderweitig für die gesellschaftliche Transformation genutzt werden.

bottom of page